Beweggründe unseres Schaffens

Sicherheit bei Veranstaltungen

Mit Sicherheit gut behütet. So könnte der Slogan heißen, den er spiegelt 1:1 die Beweggründe unseres Schaffens wieder. kulturRAUMkonzept bietet Sicherheit und Nachhaltigkeit für Ihre Veranstaltung und Versammlungsstätte.

Wir unterscheiden drei große Schutzziele, die aber in den gesetzlichen Grundlagen und in den erforderlichen Maßnahmen viele Parallelen aufweisen. Deshalb betrachten wir Risiken und Gefahren bei Veranstaltungen grundsätzlich ganzheitlich.

GANZHEITLICHE VERANSTALTUNGSSICHERHEIT

Beweggründe unseres Schaffens

Schutz der Besucher*innen

Die Sicherheit von Gästen und Besucher*innen gehört zur Königsdisziplin der Sicherheit bei Veranstaltungen.

Die gesetzlichen Grundlagen für Besuchersicherheit finden sich in zahlreichen Regelungen der Berufsgenossenschaften, in DIN- und EN-Normen, in baurechtlichen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen wieder. Dabei sind baurechtliche Bestimmungen und Gesetze in allen Bundesländern unterschiedlich. In einigen Ländern greift die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), in anderen Bundesländer (z.B. in NRW) gilt eine SonderBauVerordnung (SBauVO) für Versammlungsstätten. Zur Vereinfachung wird hier nachstehend nur noch einheitlich von VStättVO gesprochen.

Die komplette SBauVO-NRW hier zum Download.

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

Beweggründe unseres Schaffens

Schutz der Beschäftigten

Veranstaltungs- und Produktionsstätten

Zu den Beteiligten und Beschäftigten in Versammlungsstätten gehören nicht nur die Künstler*innen. 

Mitwirkende sind auch Pförtner, Reinigungskräfte, Techniker, Logistiker, Verwaltungsmitarbeiter*innen und somit alle Personen, die beruflich in der Versammlungsstätte oder bei der Veranstaltung zu tun haben. Somit gehört der Schutz von Beteiligten und Beschäftigen im Wesentlichen in den Bereich Arbeitsschutz. Die Grenzen zum Besucherschutz sind häufig fließend.

Die Regelungen für den Schutz der Beschäftigten finden Sie zusammengefasst in der DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“.

Beweggründe unseres Schaffens

Allgemeiner Veranstaltungsschutz

Unter Allgemeinen Veranstaltungsschutz fasst kulturRAUMkonzept alle weiteren Schutzziele zusammen. Es handelt sich um Schutzziele aus Gefahren, die für die Veranstaltungen bestehen und/oder von der Veranstaltung ausgehen. Im Folgenden sind eine Beispiele benannt:

  • Schutz des Veranstaltungsortes (z.B. Brandschutz),
  • Schutz vor (Terror-)Anschlägen,
  • Schutz von anliegenden Gebäuden,
  • Schutz von unbeteiligten Anlieger*innen und Passanten,
  • nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt und
  • (ganz aktuell) der Hygiene- und Infektionsschutz.
Beweggründe unseres Schaffens: Sicherheit in Versammlungsstätten

Beweggründe unseres Schaffens

Möglichmacher

Beweggründe unseres Schaffens: Kompensation

kulturRAUMkonzept ist Möglichmacher: 

Kreative und künstlerische Konzepte für Veranstaltungen und szenische Darstellungen gehen häufig nicht konform mit den Sicherheitsvorstellungen der Gesetze und Regelwerke.

Als Möglichmacher schaffen wir Kompensation und helfen bei der Realisierbarkeit Ihrer kreativen Ideen.

Dabei kümmert sich kulturRAUMkonzept natürlich auch um die erforderlichen Absprachen mit Genehmigungsbehörden und sorgt für rechtssichere und gerichtsfeste Freigaben Ihrer Veranstaltungen.

Weitere Informationen über gesetzliche Grundlagen und Regelungen sowie über die Beweggründe unseres Schaffens können Sie gern in einem persönlichen Gespräch bekommen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.