Zu den Beteiligten und Beschäftigten in Versammlungsstätten gehören nicht nur die Künstler*innen.
Mitwirkende sind auch Pförtner, Reinigungskräfte, Techniker, Logistiker, Verwaltungsmitarbeiter*innen und somit alle Personen, die beruflich in der Versammlungsstätte oder bei der Veranstaltung zu tun haben. Somit gehört der Schutz von Beteiligten und Beschäftigen im Wesentlichen in den Bereich Arbeitsschutz. Die Grenzen zum Besucherschutz sind häufig fließend.
Die Regelungen für den Schutz der Beschäftigten finden Sie zusammengefasst in der DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“.